Bürgermeister als Zeuge vor Gericht

13. November 2013

Bürgermeister Thomas Gans war heute vom Amtsgericht Osterode als Zeuge geladen. Angeklagt war ein Lauterberger, der gegen einen Strafbefehl wegen eidesstattlicher Falschaussage Einspruch eingelegt hatte. Das Verfahren wurde am Ende gegen eine Zahlung von 1 200 Euro durch den Angeklagten eingestellt.

Das Verfahren hatte eine längere Vorgeschichte. Denn der Angeklagte hatte vor dem Verwaltungsgericht Göttingen beantragt, dem Kreistag von Osterode zu untersagen, am 11.3.2013 einen Beschluss zur Fusion mit dem Landkreis Göttingen zu treffen. Zur Begründung gab er an, das (erfolglose) Bürgerbegehren sei formell fehlerhaft gewesen. Mehrere tausend Wahlbenachrichtigungen, unter anderem seine eigene, seien bei den Bürgern nicht angekommen. Dieses bekräftigte er mit einer eidesstattlichen Versicherung.

Diese eidesstattliche Versicherung war aber nachweislich falsch, weil der Lauterberger mit seiner Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragt hatte. Dieses bekräftigte Thomas Gans vor Gericht. Die ausgefüllte Benachrichtigungskarte lag dem Gericht auch vor. Auf die Karte hatte er vermerkt, dass er die Stimmunterlagen gerne an seine Hildesheimer Adresse geschickt haben wollte, da er sich an seinem zweiten Wohnsitz in Hildesheim aufhalte.

Nachdem der Lauterberger einen Strafbefehl über 1 200 Euro bekommen hatte, legte er dagegen Einspruch ein.

Über diesen Einspruch verhandelte das Gericht heute. Dabei wies Richter Heimgärtner darauf hin, dass er zwei Urkunden vor sich habe, die sich widersprechen, und dass die Tatsache der Falschaussage recht eindeutig sei. Der Angeklagte machte geltend, dass er zwar die Wahlbenachrichtigungskarte erhalten habe, nicht aber den Stimmzettel. Er habe sich in der Formulierung der Erklärung im Begriff vertan. Das konnte das Gericht aber nicht so recht nachvollziehen, denn in der eidesstattlichen Versicherung hatte der Lauterberger weiter angegeben, er habe nicht den Ort und die Zeit der Abstimmung gewusst und deshalb an der Abstimmung nicht teilnehmen können.

Der Richter ermahnte den Angeklagten eindringlich, beim nächsten Mal bei einer eidesstattlichen Versicherung genauer zu formulieren und sich vor allem genau zu überlegen, was er schreibe, da ein solches Dokument vor Gericht als Beweismittel gelte. In der Regel ruhe ein Urteil auf einem solchen Beweismittel. Eine eidesstattliche Falschaussage könne daher ein falsches Urteil zur Folge haben, was man natürlich vermeiden wolle.

Da der Angeklagte nicht vorbestraft war, stellte das Gericht das Verfahren vorläufig ein mit der Auflage, innerhalb von drei Monaten 1 200 Euro (30 Tagessätze) zu zahlen. Nach Zugang der Zahlung werde das Verfahren eingestellt. Damit gelte der Angeklagte als nicht vorbestraft, erklärte der Richter weiter.

Thomas Gans sagte nach dem Urteil, dass er gerne gewusst hätte, welche Motive der Angeklagte zu seiner Falschaussage getrieben haben. Danach hat der Richter aber nicht gefragt.

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