Entschuldungshilfe für die Stadt in greifbarer Nähe
08. Mai 2014
Die Stadt Bad Lauterberg hat die Chance, rund 9 Millionen Euro vom Land als Entschuldungshilfe zu bekommen. Das Land hat der Stadt den Entwurf eines „Zukunftsvertrages“ geschickt, der die Einzelheiten der Entschuldungshilfe regelt. Es gilt nur noch zwei Hürden zu überwinden: am 22.Mai einen entsprechenden Ratsbeschluss und am 26. Mai eine positive Entscheidung der „Kommission Entschuldungshilfe“ des Niedersächsischen Innenministeriums zu bekommen.
Noch bei Amtsantritt von Thomas Gans als Bürgermeister galt die Entschuldungshilfe als ausgeschlossen. Das Land hatte signalisiert, es sei hoffnungslos, dass die Stadt die Voraussetzungen dafür erfüllen könnte. Doch der neue Bürgermeister trat an mit dem Ziel: „Ich will die Entschuldung!“ Dabei war klar, dass das nur mit schmerzhaften Einschnitten zu schaffen sein würde, die kaum ein Ratsmitglied mittragen würde. Nach vielen Gesprächen im Innenministerium und mit Ratsmitgliedern stellte er zusammen mit Stadtkämmerer Steffen Ahrenhold ein Sparpaket zusammen, um bis zum Jahr 2016 die Neuverschuldung auf Null zu drücken und in der Planung bis zum Jahr 2022 keine neuen Schulden vorzusehen.
Jetzt ist er fast am Ziel. Wenn der Rat dem Zukunftsvertrag, den die Stadt Bad Lauterberg mit dem Landkreis Osterode als Kommunalaufsicht und dem Land Niedersachsen schließen will, zustimmt, dann deuten alle Zeichen darauf hin, dass auch die „Kommission Entschuldungshilfe“ grünes Licht gibt. Die Kommission setzt sich aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und der niedersächsischen Landesregierung zusammen.
Was würde die Entschuldungshilfe bedeuten? Bad Lauterberg würde auf einen Schlag rund neun Millionen Euro an Schulden los. Das sind 75 Prozent der bis 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite. Das wiederum bedeutet, dass die Stadt deutlich weniger Zinsen tragen muss. Mit Abschluss des Zukunftsvertrages würden sich keine neuen Schulden aufbauen. Damit besteht die realistische Chance, dass die Stadt wieder finanziell handlungsfähig wird. Derzeit tendiert die Handlungsfähigkeit des Rates gegen Null, was viele Ratsmitglieder frustriert. Das könnte sich bald langfristig ändern. Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf könnte die Entschuldungshilfe zum 2. Januar 2015 fließen.
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