Schließung der Grundschule Bartolfelde ist rechtens
24. Juli 2015
Erfreut zeigte sich heute Bürgermeister Dr. Thomas Gans über den Beschluss des Verwaltungsgerichts Göttingen, welches der Stadt bescheinigt, bei der Schließung der Grundschule Bartolfelde richtig vorgegangen zu sein. Ein Elternpaar, dessen Tochter in diesem Ortsteil zur Schule geht, hatte gegen die Schließung der Schule geklagt und gleichzeitig vorläufigen Rechtsschutz beantragt. Letzteren hat das Gericht abgelehnt.
„Das Gericht ist in vollem Umfang unserer Argumentation gefolgt“, freute sich Gans über die juristische Klarstellung. „Das Gericht hat uns sogar bescheinigt, dass wir die Argumente gegen die Schließung der Grundschulen in Bartolfelde und Barbis ausreichend gewürdigt und mit in die Überlegungen einbezogen haben.“
In der 16-seitigen Begründung des Verwaltungsgerichts geht es vorrangig um die Frage, ob die formellen Voraussetzungen für die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Schließung der Grundschule zum Ende des Schuljahres 2014/15 erfüllt sind. Das Gericht bejaht das und kommt sogar zu der Aussage: „In der Sache wird sich die streitgegenständliche Allgemeinverfügung vom 23.3.2015 im Klageverfahren in dem hier streitgegenständlichen Umfang voraussichtlich als rechtmäßig erweisen.“ Im Klartext: Das Gericht sieht nur sehr geringe Chancen, dass die Klage in der Hauptsache erfolgreich sein wird und legt den Klägern indirekt nahe, die Klage zurückzuziehen.
Vor Gericht spielte die prognostizierte Entwicklung der Schülerzahlen, die der Bürgermeister bei den Informationsveranstaltungen für die Eltern vorgestellt hatte, eine wichtige Rolle. Daran sei nichts zu beanstanden, weil sie schlüssig sei. Die Gegenargumente der Eltern wies das Gericht dagegen als nicht schlüssig zurück. „Die vorliegenden Zahlen rechtfertigen die Schließung der Grundschule Bartolfelde ab August 2015 , da die Einzügigkeit bereits jetzt und auf Dauer nicht gewährleistet ist“, so das Gericht.
Auch wertet das Gericht die Beteiligung des Stadtelternrates und die Information des Rates im Vorfeld der Entscheidung als in Ordnung. „Im Übrigen erscheint es lebensfremd anzunehmen, dass zwar die Öffentlichkeit über Berichte in der Presse und im Internet über den Diskussionsstand informiert war, nicht aber die Ratsmitglieder. Die Antragsteller können sich deshalb auch nicht darauf berufen, dass den Ratsmitgliedern der Sachstand erst durch eine Tischvorlage zu Beginn der Sitzung bekannt geworden ist“, heißt es in der Begründung.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wurde zugelassen.
SPD Bad Lauterberg
- Nils Gehrke ist der neue Vorsitzende der SPD Bad Lauterberg
- Verstärkerbus für die Grundschule Bad Lauterberg
- Die SPD Bad Lauterberg lädt am 3. September zum Dammwiesenfest
- Viele Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft
- Alexander Saade ist unser Kandidat für den Landtag
- Abgesagt: Jahreshauptversammlung der AG 60 plus „Region am Harz“